Netzentgelte machen in Deutschland einen erheblichen Teil der Stromrechnung aus. Für gewerbliche und industrielle Verbraucher können sie je nach Netzebene, Abnahmemenge und Lastverhalten zwischen 20 und 30 Prozent der gesamten Stromkosten ausmachen. Wer seine Energiekosten dauerhaft senken möchte, kommt nicht daran vorbei, die Struktur der Netzentgelte zu verstehen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Netznutzungsentgelte, ihre Berechnung und die Möglichkeiten, sie aktiv zu reduzieren.
Wie hoch sind Netzentgelte im Vergleich zu anderen Strompreisbestandteilen?
Netzentgelte gehören zu den größten Einzelposten auf der Stromrechnung. Sie machen typischerweise zwischen 20 und 30 Prozent des Gesamtstrompreises aus und liegen damit auf einem ähnlichen Niveau wie Steuern und Abgaben. Für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch sind sie oft der zweitgrößte Kostentreiber nach dem eigentlichen Energiebeschaffungspreis.
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die sich grob in drei Kategorien einteilen lassen:
- Energiebeschaffung und Vertrieb: Der Anteil, den der Energieversorger für die eigentliche Stromerzeugung und den Handel berechnet.
- Netznutzungsentgelt: Die Kosten für den Transport des Stroms über das Übertragungs- und Verteilnetz bis zum Verbrauchsort.
- Steuern, Abgaben und Umlagen: Dazu gehören Stromsteuer, Konzessionsabgabe sowie weitere gesetzlich festgelegte Umlagen.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn der Energiebeschaffungspreis günstig verhandelt wurde, können hohe Netzentgelte die Gesamtstromkosten erheblich belasten. Eine gezielte Auseinandersetzung mit dem Netznutzungsentgelt lohnt sich daher besonders für Betriebe mit einem Jahresverbrauch ab etwa 100.000 Kilowattstunden.
Wie werden Netzentgelte berechnet und wer legt sie fest?
Netzentgelte werden von den regionalen Netzbetreibern festgelegt und durch die Bundesnetzagentur reguliert. Die Höhe ergibt sich aus den genehmigten Netzkosten des jeweiligen Betreibers, die auf alle Netznutzer umgelegt werden. Unternehmen zahlen in der Regel sowohl einen Leistungspreis (Euro pro Kilowatt) als auch einen Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde).
Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen der Anreizregulierung, ob die angesetzten Kosten eines Netzbetreibers effizient und gerechtfertigt sind. Ziel ist es, Netzbetreiber zu wirtschaftlichem Handeln anzuhalten, da sie in ihren Versorgungsgebieten als natürliche Monopolisten agieren. Die genehmigten Entgelte gelten jeweils für eine Regulierungsperiode und werden veröffentlicht.
Für Unternehmen relevant ist vor allem die Zweiteilung des Netzentgelts:
- Leistungspreis: Wird auf die gemessene oder vereinbarte Jahreshöchstlast in Kilowatt berechnet. Wer kurzzeitig hohe Leistungsspitzen hat, zahlt hier überproportional viel.
- Arbeitspreis: Wird auf die tatsächlich verbrauchte Strommenge in Kilowattstunden erhoben. Dieser Anteil ist bei vielen Tarifen geringer als der Leistungsanteil.
Die genauen Entgeltsätze variieren je nach Netzbetreiber und Region erheblich. In Gebieten mit einem gut ausgebauten Netz und vielen Verbrauchern fallen die Netzentgelte tendenziell niedriger aus als in dünn besiedelten Regionen mit aufwendiger Netzinfrastruktur.
Was ist der Unterschied zwischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz?
Der Unterschied zwischen den Netzebenen liegt in der Spannungshöhe und damit in der Nähe zur Stromerzeugung. Je höher die Netzebene, auf der ein Unternehmen angeschlossen ist, desto geringer sind in der Regel die Netzentgelte, weil weniger Netzinfrastruktur genutzt wird und Umspannverluste entfallen.
Niederspannungsnetz (bis 1 kV)
Kleinere Gewerbebetriebe und Haushalte sind typischerweise am Niederspannungsnetz angeschlossen. Hier sind die Netzentgelte am höchsten, weil der Strom mehrere Umspannebenen durchläuft, bevor er den Verbraucher erreicht. Die gesamte Netzinfrastruktur von der Hochspannung bis zur Hausanschlussdose wird anteilig berechnet.
Mittelspannungsnetz (1 kV bis 60 kV)
Mittlere Industriebetriebe und größere Gewerbekunden werden häufig direkt am Mittelspannungsnetz angeschlossen. Die Netzentgelte sind hier deutlich niedriger als im Niederspannungsbereich, da eine Umspannebene entfällt. Voraussetzung ist eine eigene Transformatorenstation auf dem Betriebsgelände.
Hochspannungsnetz (60 kV bis 220 kV)
Großindustrielle Verbraucher mit sehr hohem Strombedarf können direkt am Hochspannungsnetz angeschlossen sein. Die Netzentgelte sind auf dieser Ebene am niedrigsten. Der Anschluss erfordert erhebliche Investitionen in eigene Netzinfrastruktur und lohnt sich erst ab sehr großen Abnahmemengen.
Wie beeinflusst das Lastprofil eines Unternehmens die Netzentgelte?
Das Lastprofil eines Unternehmens beeinflusst die Netzentgelte direkt über den Leistungspreis. Wer eine gleichmäßige, hohe Auslastung über das Jahr hinweg hat, zahlt pro verbrauchter Kilowattstunde weniger als ein Betrieb, der nur selten, aber dann mit sehr hoher Leistung Strom bezieht. Kurze, starke Leistungsspitzen sind der teuerste Weg, Strom zu nutzen.
Der sogenannte Benutzungsstundenwert beschreibt, wie viele Stunden pro Jahr ein Unternehmen seine maximale Leistung theoretisch nutzen müsste, um seinen Jahresverbrauch zu erklären. Ein hoher Benutzungsstundenwert signalisiert eine gleichmäßige Auslastung und führt zu einem günstigeren Verhältnis von Leistungskosten zu Verbrauchskosten.
Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gilt: Die gemessene Viertelstunden-Spitzenlast im Jahr bestimmt den Leistungspreis. Eine einzige außergewöhnlich hohe Lastspitze, etwa durch den gleichzeitigen Anlauf mehrerer Maschinen, kann die Netzentgeltkosten für das gesamte Jahr erhöhen. Das Glätten solcher Lastspitzen ist daher eine der wirksamsten Maßnahmen zur Kostensenkung.
Welche Ausnahmen und Reduzierungen bei Netzentgelten gibt es?
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung sehen verschiedene Ausnahmen und Reduzierungen bei Netzentgelten vor. Großverbraucher mit einem sehr hohen und gleichmäßigen Strombezug können unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten oder sogar vollständig entfallenden Netzentgelten profitieren.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 StromNEV): Unternehmen, die ihren Strom überwiegend außerhalb der Hochlastzeiten des Netzes beziehen, können eine Reduzierung des Leistungspreises beantragen. Voraussetzung ist, dass der Verbrauch nachweislich in Zeiten geringer Netzbelastung stattfindet.
- Individuelle Netzentgelte für Großverbraucher (§ 19 Abs. 2 StromNEV): Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden und einem Benutzungsstundenwert von mindestens 7.000 Stunden können individuelle Netzentgelte verhandeln.
- Eigenversorgung und Direktleitungen: Strom, der selbst erzeugt und direkt verbraucht wird, ohne das öffentliche Netz zu nutzen, unterliegt unter bestimmten Bedingungen keinen oder reduzierten Netzentgelten.
Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist die atypische Netznutzung der relevanteste Ansatz. Sie erfordert jedoch eine genaue Analyse der eigenen Lastgänge und eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Die Anforderungen und Nachweispflichten sind nicht trivial, das Einsparpotenzial kann aber erheblich sein.
Wie können Unternehmen ihre Netzentgeltkosten aktiv senken?
Unternehmen können ihre Netzentgeltkosten aktiv senken, indem sie Lastspitzen reduzieren, ihren Strombezug in netzentlastende Zeiten verlagern und die Voraussetzungen für gesetzliche Reduzierungen prüfen. Der größte Hebel liegt dabei in der Kontrolle der Viertelstunden-Spitzenlast, die den Leistungspreis bestimmt.
Konkrete Maßnahmen zur Senkung der Netzentgelte:
- Lastspitzenmanagement: Durch die zeitliche Staffelung von Anläufen energieintensiver Maschinen und Anlagen lassen sich Leistungsspitzen gezielt vermeiden. Ein Lastmanagementsystem überwacht den aktuellen Verbrauch und greift automatisch ein, bevor eine neue Spitze entsteht.
- Energiespeicher einsetzen: Batteriespeicher oder thermische Speicher können Lastspitzen kappen, indem sie in Spitzenlastzeiten Energie abgeben und in Schwachlastzeiten laden.
- Prozesse zeitlich verlagern: Energieintensive Prozesse wie Kühlung, Drucklufterzeugung oder Heizung lassen sich in Zeiten geringer Netzbelastung verschieben, was sowohl die Netzentgelte als auch den Energiebeschaffungspreis senken kann.
- Prädiktive Regelung nutzen: Moderne Regelungssysteme simulieren den Energiebedarf vorausschauend und steuern Verbraucher so, dass Lastspitzen vermieden und Energieflüsse optimiert werden.
- Lastganganalyse durchführen: Wer seine Lastgangdaten regelmäßig auswertet, erkennt Muster und Optimierungspotenziale, die ohne Messtechnik unsichtbar bleiben.
Besonders wirkungsvoll ist die Kombination aus transparenter Messtechnik und intelligenter Steuerung. Wer seinen Lastgang in Echtzeit kennt, kann gezielt eingreifen, bevor eine kostspielige Spitze entsteht. Das ist nicht nur für die Netzentgelte relevant, sondern verbessert auch die gesamte Prozesseffizienz im Betrieb.
Wie manageE bei der Senkung von Netzentgelten unterstützt
Hohe Netzentgelte sind oft ein Symptom mangelnder Transparenz über den eigenen Energieverbrauch. Wir helfen mittelständischen Unternehmen dabei, genau diese Transparenz herzustellen und darauf aufbauend konkrete Maßnahmen umzusetzen. Unser Ansatz bei manageE Energie und Effizienz verbindet eigene Messtechnik mit prädiktiver Regelung, um Lastspitzen zu erkennen, zu vermeiden und Energieflüsse wirtschaftlich zu steuern.
Was wir konkret für Sie leisten:
- Analyse Ihrer Lastgangdaten zur Identifikation von Leistungsspitzen und Optimierungspotenzialen
- Einsatz unserer eigenen, BAFA-förderfähigen Messtechnik für eine lückenlose Erfassung von Prozess- und Energiedaten
- Prädiktive Regelung, die alle 15 Minuten mit aktuellen Messwerten aktualisiert wird und Verbraucher vorausschauend steuert
- Lastspitzenmanagement durch automatisierte Steuerung energieintensiver Anlagen und Prozesse
- Begleitung von der ersten Analyse über die Konzepterstellung bis zur vollständigen Umsetzung
Wenn Sie wissen möchten, welche Einsparpotenziale bei Ihren Netzentgelten konkret möglich sind, sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
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